TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL SCH(M)ATZKISTE:

Veranstalter des Gewinnspiels „10 Jahre Cateringmanufaktur“ ist die Kongress Dortmund GmbH, Strobelallee 45, 44139 Dortmund. Das Gewinnspiel wird in der Beitragschronik der Facebook-Fanseite “Cateringmanufaktur” unter der URL https://www.facebook.com/cateringmanufaktur und Instagram unter https://www.instagram.com/cateringmanufaktur_do/ veranstaltet. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Nutzer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Teilnahmebedingungen an:

1. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens das 18 Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Mitarbeiter der Kongress Dortmund GmbH und deren Angehörige sowie alle Personen, die mit bei der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind oder waren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Stellt sich nach der Gewinnermittlung fest, dass der/die Nutzer/In nicht teilnahmeberechtigt war, kann der Veranstalter diese/n von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen. Die Kongress Dortmund GmbH behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel in Fällen von schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen.

2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt ausschließlich durch das Folgen des Facebook- bzw. Instagram-Accounts der Cateringmanufaktur sowie der Verlinkung eines weiteren Users.

3. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt und organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern die Kongress Dortmund GmbH. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel „10 Jahre Cateringmanufaktur“ verwendet. Etwaige rechtliche Ansprüche, die aus dem Gewinnspiel resultieren, sind ausschließlich an die Kongress Dortmund GmbH zu richten, keinesfalls an Facebook oder Instagram selbst. Ebenso sind sämtliche Fragen oder Hinweise zum Gewinnspielablauf oder zur Usability direkt an die Kongress Dortmund GmbH zu richten.

4. Als Gewinn werden unter allen Teilnehmern, die entsprechend der Aufgabenstellung den Account der Cateringmanufaktur abonnieren und eine weitere Person in einem Beitrag oder Kommentar verlinken, insgesamt 3 mal eine Börsday-Box mit Lieferdatum am 09.04.2021 oder 10.04.2021 vergeben.

5. Teilnahmeschluss ist Montag, der 05.04.2021 um 23:59 Uhr (MEZ).

6. Die Teilnahme ist nicht mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verbunden. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns besteht nicht. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

7. Es gewinnt, wer den Account der Cateringmanufaktur abonniert und einen weiteren User in einem Beitrag oder Kommentar verlinkt. Trifft dies auf mehr als zehn Teilnehmer zu, entscheidet das Los unter ihnen. Haben weniger als zehn Teilnehmer einen entsprechenden Kommentar abgegeben, entscheidet das Los unter allen Kommentaren. Die Sieger werden am 06.04.2021 per Facebook- oder Instagram-Direktnachricht benachrichtigt. Die Gewinner müssen innerhalb der gesetzten Frist nach der Benachrichtigung ihre Kontaktdaten (Name & E-Mail Adresse) als Antwort auf die Facebook-Direktnachricht gesendet haben, ansonsten verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die 3 Gewinner/innen bekommen jeweils eine Börsday-Box.

8. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ausschüttung des Gewinns, Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns.

9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.